Wer darf bei uns einkaufen? Der Einkauf bei Barmbini ist für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen – konkret für Personen, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Bitte bringen Sie beim ersten Besuch einen entsprechenden Nachweis mit.
Welche Nachweise werden akzeptiert?
Folgende Nachweise werden anerkannt:
- ALG-II-Bescheid (Bürgergeld)
- Sozialhilfebescheid
- Wohngeld-Bescheid
- Andere Nachweise über Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Sie können bei uns einkaufen, wenn Ihr Einkommen unterhalb der Pfänungsfreigrenze von aktuell 1.589,99 Euro netto liegt. Dieser Betrag erhöht sich für Sie, wenn Unterhalspflichten bestehen.
| Unterhaltsberechtigte | Freigrenze ab 1.7.26 |
|---|---|
| 0 | 1.589,99 € |
| 1 | 2.189,99 € |
| 2 | 2.519,99 € |
| 3 | 2.859,99 € |
| 4 | 3.189,99 € |
| 5 | 3.519,99 € |
Was wird bei Barmbini verkauft? Wir führen ein breites Sortiment an gebrauchten Waren:
- Damen- und Kinderbekleidung
- Babykleidung und Babybedarf
- Schuhe und Accessoires
- Kinderspielzeug
- Bücher
Kann ich Sachen spenden? Ja, sehr gerne! Wir freuen uns über Sachspenden in gutem Zustand. Bitte bringen Sie Ihre Spenden während unserer Öffnungszeiten vorbei. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite „Helfen & Spenden„.
